HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN
Gut zu wissen!
Gerade im Gesundheitswesen ändert sich so viel. Hier möchten wir eine Auswahl von Fragen beantworten.
Erste Fragen
Sie finden uns in der Hochstr. 22, 47608 Geldern und unsere Mitarbeiter betreuen die Kunden derzeit im Raum Geldern und Straelen.
Wir sind 24h für Sie erreichbar. Sie können wie gewöhnlich die Nummer 02831/80122 wählen, wir haben eine Rufumleitung an unseren 24h Rufbereitschaftsdienst
Vereinfacht kann man sagen: Pflegebedürftig ist jeder, der einfache, alltägliche Dinge wie Waschen, Zähneputzen, Kochen und Putzen nicht mehr alleine bewältigen kann. Diese Einschränkung in den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens muss aber dauerhaft sein, d.h. mindestens sechs Monate bestehen. Pflegebedürftig ist auch, wer regelmäßig medizinische Hilfeleistungen braucht.
Zunächst müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen Pflegeversicherung stellen. In der Regel ist das die Krankenversicherung des Betroffenen. Diese schickt ihren Medizinischen Dienst in die Wohnung des Pflegebedürftigen. Er führt eine eingehende Untersuchung durch und stuft den Pflegebedürftigen in eine bestimmte Pflegestufe ein. Gemäß diesem Gutachten entscheidet die Pflegekasse und schickt Ihnen einen Pflegebescheid zu. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Akzeptieren Sie den Pflegebescheid, müssen Sie sich entscheiden, wie die Pflege aussehen soll.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder Angehörige einen Antrag bei ihrer Pflegekasse stellen. Die Kassen lassen dann durch Ärzte oder Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes prüfen, ob und in welchem Ausmaß Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Gutachterinnen und Gutachter des MDK sind verpflichtet, bei der Begutachtung bundesweit einheitlich nach den Kriterien der “Begutachtungs-Richtlinien” vorzugehen.
Wir vom Pflegedienst Thekook helfen Ihnen gerne bei der Beantragung von Pflege- und/oder Betreuungsleistungen. Wir begleiten Sie ebenfalls durch den Begutachtungsprozess von MDK bis die Pflegestufe feststeht. Von uns erhalten Sie die bestmögliche Versorgung durch unsere qualifizierten Fachkräfte vor und nach der MDK- Begutachtung.
Allgemein
Wir planen und erledigen die Pflegeleistungen nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen, ohne dass Ihr gewohnter Tagesablauf gestört wird.
Sie können die Pflegekasse anschreiben und formlos einen Antrag auf Höherstufung stellen. Der Medizinische nimmt die Begutachtung vor und wird über die Pflegestufe entscheiden.
Manchmal ist kurzfristig unser Besuch nicht sinnvoll. Vielleicht würde Ihnen ausnahmsweise eine andere Zeit besser passen, Sie müssen vorübergehend ins Krankenhaus oder Sie sind aus sonstigen Gründen verhindert. Dann informieren Sie bitte unser Büro rechtzeitig, so dass wir den Einsatzplan entsprechend anpassen können. Der nicht in Anspruch genommene Einsatz wird Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn eine rechtzeitige Absage erfolgte.
Nein, die Leistungen eines Pflegedienstes, sei es in der Altenpflege, der Krankenpflege oder der Behindertenpflege, der Betreuung und der Hauswirtschaft kann grundsätzlich jeder in Anspruch nehmen. Die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen werden dann entweder über die Krankenkasse, privat oder über das Sozialamt abgerechnet. Einzige Voraussetzung für uns ist, dass die zu pflegende Person in unserem Einzugsgebiet wohnt.
Nein, die Leistungen können von einem auf den nächsten Tag angepasst werden. Ware z.B. bis jetzt zwei Besuche täglich notwendig in der Pflege, kann dies jederzeit auf z.B. einen Besuch täglich verringert werden.
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören das Einkaufen, Reinigen der Wohnung, Kochen, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung, und das bedienen der Heizung
Häusliche Betreuungsleistungen im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung sind pflegerische Betreuungsleistungen. Hierzu gehören die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie. Dies können die Begleitung (Unterstützung von Aktivitäten, welche im häuslichen Umfeld zur Kommunikation und zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen), die Beschäftigung (Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags) und die Beaufsichtigung (sonstige Hilfen, bei denen im Vordergrund nicht das aktive Tun steht) sein.
Zur häuslichen Betreuung gehören keine Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Allerdings kann es hier zu Überschneidungen kommen, wenn beispielsweise der Pflegebedürftige das Backen und Kochen als Hobby hat.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die häusliche Betreuung einen bewahrenden Charakter hat und situationsbezogen ist. Mit der häuslichen Betreuung wird nicht das Ziel erreicht, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung zu beseitigen oder zu mindern und behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
Palliativ
Als palliative Therapie oder Palliativtherapie bezeichnet man eine medizinische Behandlung, die nicht auf die Heilung einer Erkrankung abzielt, sondern darauf, die Symptome zu lindern oder sonstige nachteilige Folgen zu reduzieren. „Palliativ“ bedeutet, dass der natürliche Krankheitsverlauf bestmöglich begleitet wird, die Lebensqualität und Selbstbestimmung des Patienten oberste Priorität haben.
Menschen mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf SAPV. Das sind z.B. Krebs- und Tumorpatienten, Menschen mit Lungenerkrankungen (COPD, Lungenfibrose etc.), Herz- und Niereninsuffizienz, Menschen mit neurologischen Erkrankungen (Multiple Sklerose, ALS, Demenz, nach einem Schlaganfall, Morbus Parkinson etc.).
Wir versorgen Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit, aber auch Menschen, die in einem Pflegeheim leben!
Aufbau eines patientenbezogenen Netzwerkes, Übernahme des Fallmanagements und Koordination der Versorgung unter Einbeziehung aller Beteiligten, Behandlung belastender körperlicher und/ oder psychischer Symptome, wie Schmerzen, Angst und Unruhe, Übelkeit und Erbrechen, Obstipation, Wundversorgung etc., vorbeugende Maßnahmen für Krisensituationen, Vermeidung von Krankenhausaufenthalten, 24 Stunden Erreichbarkeit, Begleitung des natürlichen Krankheitsverlaufes.
Nein! Wir begleiten Sie solange Sie uns brauchen. Wenn sich die Situation und Symptomlast stabilisiert haben, pausieren wir mit der Versorgung und sind wieder da, wenn sich eine Verschlechterung einstellt.